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ArbG Bielefeld, 22.12.2022 - 2 Ca 1399/22 |
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- LAG Hamm, 11.01.2024 - 11 Sa 936/23
Feiertagszuschläge
Auf die Berufung des beklagten Klinikums wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 27.04.2023 - 2 Ca 1399/22 - abgeändert und die Klage abgewiesen.Weiter heißt es: "... legen wir namens und in Vollmacht der Berufungsklägerin/Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 27.04.2023, Az. 2 Ca 1399/22, der Beklagten zugestellt am 01.08.2023, das Rechtsmittel der Berufung ein." Mit am 06.09.2023 eingegangenem Schriftsatz ist klargestellt worden, dass Berufungsklägerin das beklagte Klinikum sein sollte und die Berufung zudem begründet worden.
Das beklagte Klinikum beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 27.04.2023 - 2 Ca 1399/22 - abzuändern und die Klage abzuweisen.